Einfache, schnelle & sichere Online-Buchung
Der Webshop und die Nutzung der von der HIB ParkRaum Niebüll-Sylt GmbH angebotenen Parkraumservices unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Parkraumanbieter und Vertragspartner ist die HIB ParkRaum Niebüll-Sylt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Jutta Geis, Erwin Lötsch, Britta Lötsch, Valentin Rüther, Arienheller 5, D-56598 Rheinbrohl, wird nachfolgend als „Wir“ bezeichnet. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
1.1. Unter https://syltparker.de/shop können Sie Ihren Parkvorgang in der Parkierungsanlage im Voraus online buchen. Käufe können nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als ein Jahr vor Gültigkeit des Produktes getätigt werden.
1.2. Unter "Produktauswahl" wählen Sie Ihr gewünschtes Produkt. Mit dem Klick auf Kaufen starten Sie den Registrierung- und Kaufprozess.
1.3. Für jeden Kauf ist das Anlegen eines Nutzerkontos erforderlich. Hierfür werden folgende persönlichen Daten abgefragt: Vorname, Nachname, Emailadresse, persönliches Passwort. Das Lesen und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für Online-Käufe ist erforderlich. Für die Aktivierung Ihres Nutzerkontos ist eine Zweifaktorauthentifizierung per Email notwendig. Sie können der Kaufprozess auch ohne Aktivierung Ihres Kundenkontos durchführen.
1.4. Es folgen produktspezifische Angaben, insbesondere die Auswahl des zu buchenden Zeitraumes sowie das Kfz-Kennzeichen, das für den Parkvorgang verwendet werden wird. Sie verantworten als Käufer die korrekten Angaben, die verbindlich für den nachfolgenden Kauf gelten.
1.5. Mit der Bestätigung der produktspezifischen Angaben werden Sie an zur Bezahlung des angezeigten Kaufbetrages weitergeleitet. Wählen Sie Ihre gewünschte Bezahlweise und klicken Sie Bezahlen. Sie werden nun auf die Seite des Zahlungsabwicklers weitergeleitet.
1.6. Nach erfolgreicher Bezahlung bestätigen Wir Ihnen den Abschluss des Kaufvorgangs auf der Webseite und senden Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Kauf-/Buchungsbestätigung und den Zahlungsbeleg mit den wesentlichen Daten zu Ihrem Kauf zu. Bitte bewahren Sie die Daten mindesten bis zum Ende bzw. Ablauf Ihres Parkproduktes auf. Finden Sie in Ihrem E-Mail-Client auch in einem Spamordner keine Buchungsbestätigung, so wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice (+49 (0) 2635 / 95440, info@syltparker.de). Bei Aktivierung Ihres Nutzerprofils finden Sie den Zahlungsbeleg ebenfalls zum Download.
1.7. Erst mit der Zahlungsbestätigung durch den Zahlungsabwicklers und dem anschließenden Versand der Kauf-/Buchungsbestätigung und des Zahlungsbelegs nehmen wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages in Form eines Mietvertrages an für den die Allgemeinen Einstellbedingungen unter 4. gelten. Ihnen wird dadurch das Abstellen eines Kfz gestattet. Weder Bewachung, Verwahrung, Überwachung des Kfz oder sonstiger eingestellter Fahrzeuge noch die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Mietvertrages.
2.1 Nach dem Kauf im Webshop https://syltparker.de/shop lassen sich ausgewählte Produkte nach den in der Produktbezeichnung angegebenen Bedingungen online in Ihrem persönlichen Profil stornieren. Dies gilt nicht, sofern in der Beschreibung des Produkts ausdrücklich erklärt ist, dass es nicht stornierbar ist. In diesem Fall ist eine Erstattung / Stornierung ausgeschlossen. Ist eine Stornierung gemäß der Produktbeschreibung möglich, kann es zu Stornierungskosten kommen insofern diese in der Produktbeschreibung aufgeführt sind. Sie erhalten nach Stornierung einen Stornobeleg mit dem zu rückerstattenden des Kaufbetrages unter Berücksichtig der aufgeführten Stornierungskosten. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb der nächsten 7 Werktage über die Zahlweise, die Sie beim Kauf gewählt hatten.
2.2. Nach dem Kauf im Webshop https://syltparker.de/shop lassen sich ausgewählte Produkte nach den in der Produktbezeichnung angegebenen Bedingungen online in Ihrem persönlichen Profil ändern, insbesondere das Kennzeichen. Dies gilt nicht, sofern in der Beschreibung des Produkts ausdrücklich erklärt ist, dass es nicht änderbar ist. Beispielsweise lassen sich angegeben Kfz-Kennzeichen bei ausgewählten Produkten ändern. Ist eine Änderung nicht möglich, kann das Produkt je nach Verfügbarkeit und angegebenen Bedingungen storniert und ein neues gebucht werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen, da sich Ihre Buchung des Parkplatzes auf einen bestimmten Zeitraum bezieht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
4.1. Ein im Webshop https://syltparker.de/shop gekauftes Parkprodukt berechtigt nach den in der Produktbezeichnung angegebenen Bedingungen zu einem oder mehreren Parkvorgängen in der Parkierungsanlage in einem flexiblen oder festen Zeitraum.
4.2.Identifikationsmerkmal bei Ein- und Ausfahrt ist das beim Produktkauf oder -änderungen gemäß 2. angebende Kfz-Kennzeichen. Dieses wird per automatischer Kennzeichenerkennung des Parking Management Systemes Autopay vor Ort an Ein- und Ausfahrt erfasst und mit den beim Kauf hinterlegten Kfz-Kennzeichen abgeglichen. Das Kfz-Kennzeichen erhält für den angegebenen Zeitraum oder ab Einfahrt eine Parkberechtigung.
4.3. Bei falsch angegeben Kfz-Kennzeichen oder anderen Einfahrten nach Ende des gebuchten Zeitraums erhält das Kfz-Kennzeichen keine Parkberechtigung und der vor Ort ausgehängte Normaltarif fällt an.
4.4. Die Bezahlung des Parkvorgangs ist bereits beim Kauf des Parkprodukt im Webshop https://syltparker.de/shop erfolgt, insofern der Parkvorgang sich im gebuchten Zeitraum befindet oder die gebuchte Dauer nicht überschritten wird. Startet oder endet der Parkvorgang außerhalb der zeitlichen Einschränkungen des Parkproduktes, fällt zusätzlich der vor Ort ausgehängte Normaltarif an.
4.5. Fallen zusätzliche Kosten in Form des ausgehängten Normaltarifes wie in 4.3. und 4.4. beschrieben an, sind diese über die von uns bereitgestellten Bezahlweisen von Autopay gemäß 5.3. zu bezahlen.
Für den Parkvorgang gelten die Allgemeinen Einstellbedingungen der Parkierungsanlage.
5.1 Mietvertrag: Mit Einfahren in die Parkierungsanlage und der Erfassung des Kfz-Kennzeichens an der Einfahrt kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande, insofern dieser nicht bereits vorab beim Kauf einen Parkproduktes im Voraus abgeschlossen wurde. Ihnen wird dadurch das Abstellen eines Kfz gestattet. Weder Bewachung, Verwahrung, Überwachung des Kfz oder sonstiger eingestellter Fahrzeuge noch die Gewährung von Versicherungsschutz sind Gegenstand des Mietvertrages.
5.2. Kennzeichenerkennung: Zur Ermittlung und Abrechnung der Mietpreise und zum Abgleich von Parkberechtigungen wird an Ein- und Ausfahrt mit Hilfe von Kameras das Kfz-Kennzeichen erfasst und verarbeitet. Es dient lediglich zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, zur Aufrechterhaltung und Erbringung der Parkleistungen sowie zur Ergreifung zugehöriger Maßnahmen.
5.3. Mietpreis: Der Mietpreis bemisst sich für jeden Parkvorgang nach den vor Ort ausgehängten Parktarifen bzw. den vereinbarten Sondertarifen (z.B. Dauerparken, Rabattaktionen, Buchungen), insofern dieser nicht bereits vorab beim Kauf eines Parkproduktes unter https://syltparker.de/shop bezahlt wurde.
Der Mietpreis ist ausschließlich bargeldlos zu bezahlen:
Die für die Berechnung des Mietpreises zugrundeliegende Einstelldauer bemisst sich bei Bezahlung vor Ausfahrt anhand des Zeitraums von der Erfassung des Kfz-Kennzeichens an der Einfahrt bis zur Bezahlung an der P-Kasse. Bei der Bezahlung innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt sowie bei registrierten Kunden errechnet sich die Einstelldauer über die Zeitpunkte der Erfassung des Kfz-Kennzeichens an Ein- und Ausfahrt.
Nach dem Bezahlvorgang vor Ort haben Sie die Parkierungsanlage unverzüglich zu verlassen. Halten Sie sich länger auf als zum Verlassen erforderlich, wird der Mietpreis ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges neu berechnet und fällig.
5.4. Nicht vertragsgerechte Zahlung des Mietpreises: Erfolgt keine Bezahlung wie unter 5.3. ist zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche die Ermittlung von personenbezogenen Daten (z.B. Kfz-Halterdaten) erforderlich. Dabei werden dem Halter/Führer des Kfz der angefallene Mietpreis sowie zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 19 EUR berechnet (vgl. auch Punkt 8 der AEB).
5.5. Haftungsbedingungen: Die Benutzung der Parkierungsanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Entwendung, Abhandenkommen des eingestellten Kfz oder durch Dritte verursachte Schäden, wie z.B. Entwendung von Inhalt und Ladung sowie die Sachbeschädigung des Kfz.
Wir haften vorbehaltlich dieser Regelung für alle Schäden, die von uns, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Als Verschulden gilt grob und leicht fahrlässiges Verhalten. Wir haften nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben, behördliche Verfügungen, Streik, innere Unruhen sowie durch Ihr eigene Verhalten oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
Wir haften nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, die für die Erreichung des Vertragszweckes nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Sie sind verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz uns spätestens innerhalb von drei Tagen nach Verlassen schriftlich mitzuteilen.5.6 Pfandrecht: Uns stehen wegen unserer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an Ihrem eingestellten Kfz zu. Befindet Sie sich mit dem Ausgleich unserer Forderungen in Verzug, so können wir die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
5.7. Benutzungsbestimmungen
Es muss im Schritttempo gefahren werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.
In der Parkierungsanlage ist verboten:
Die Ein- und Ausfahrten sowie Fahrbahnen sind freizuhalten.
Sie haben den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten und vorhandene automatische Verkehrsführung, Verkehrs- und Hinweisschilder sowie gegebene Richtlinien zu beachten.
Die maximale Einstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen wird.
5.8 Vertragsstrafe und Abschleppen: Wir sind berechtigt, in Fällen, bei denen Sie sich nicht an die Benutzungsbestimmungen halten, den betreffenden Vorgang entsprechend zu dokumentieren und eine Vertragsstrafe in einer Höhe von mindestens 19 EUR und ggf. auch in der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auszustellen. Jegliche kommerzielle Nutzung der Stellplatzanlage durch Dritte ist untersagt und wird mit einer Vertragsstrafe von mindestens 2.000 EUR je Tag geahndet.
Wir sind berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Ferner können wir es auf Ihre Kosten versetzen oder abschleppen lassen, wenn Sie dies entgegen den vorgenannten Allgemeinen Einstellbedingungen behindernd oder verkehrswidrig abgestellt hat. Der dadurch entstandene Schaden kann durch die Verwertung des Kfz gedeckt werden.
6.1. Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns, unserem Systemanbieter Autopay Deutschland GmbH und den eingebundenen Zahlungsdienstleistern First Data GmbH und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Buchung und des Park- und Zahlungsvorgangs erhoben, gespeichert und verarbeitet. Darüber hinaus verwenden wir die Daten Ihrer Buchung und Ihres Parkvorgangs ausschließlich anonymisiert für statistische Auswertungen. Registrieren Sie sich bei uns, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre in Ihrem Kundenkonto angegebenen personenbezogenen Daten für solche weiteren Zwecke, in welche Sie jeweils eingewilligt haben. Sie können jederzeit Ihr Kundenkonto löschen oder einzelne Einwilligungen widerrufen. Wir verweisen auf die Datenschutzbestimmungen des Webshops.
6.2. Ergänzend zu diesen Besonderen Bestimmungen gelten unsere Allgemeinen Einstellbedingungen Bestimmungen für das Parken im „Syltparker“ aus 5.
6.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss von Bestimmungen des Internationalen Privatrechts, des UN-Kaufrechts oder sonstiger internationaler Bestimmungen. Erfüllungsort der beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag ist das Gelände der Parkierungsanlage„Syltparker“.
6.4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten in der deutschsprachigen Fassung. Fassungen in anderer Sprache verstehen sich nur als Übersetzungen.
6.5. Sind unsere Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so ist der übrige Teil des Vertragsverhältnisses nicht deshalb unwirksam.
HIB ParkRaum Niebüll-Sylt GmbH
Bahnhofstraße 12
25899 Niebüll
Gerichtsstand ist Niebüll
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren FAQ's (Häufig gestellte Fragen).
Stand: Juni 2023
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung von Verträgen zur Parkraumbewirtschaftung bzw. zur Parkraumüberlassung an die Nutzer.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze, wie z.B. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
1. Datenschutzbestimmungen für die Webseite und den Webshop
2. Datenschutzbestimmungen für die Parkvorgänge in der Parkierungsanlage
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
HIB ParkRaum Niebüll-Sylt GmbH
Unternehmenssitz:
Bahnhofstraße 12
D-25899 Niebüll
Postanschrift:
Arienheller 5
D-56598 Rheinbrohl
Telefon: +49 (0) 2635 / 95440
E-Mail: info@syltparker.de
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
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Kfz-Daten (Kfz-Kennzeichen)
Im Falle der Nichtbezahlung des fälligen Parkentgeltes, erfragen wir zur Durchsetzung unserer vertraglicher Ansprüche Name und Adresse des Kfz-Halters vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Wir erheben, verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DS-GVO. Dabei erheben wir nur Daten, die auf dieser Grundlage für die Vertragserfüllung und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen erforderlich sind und verwenden diese ausschließlich für diese Zwecke.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung bzw. der Rechtsverfolgung werden wir Ihre Daten an ggf. folgende Kategorien von Empfängern übermitteln, sofern dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist: Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Buchhaltung, Rechnungswesen, EDV ), externe Datenverarbeiter (Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DS-GVO, z.B. Lizenzgeber, IT/Hostingbetreiber) sowie öffentliche Stellen (bspw. Kraftfahrt-Bundesamt zur Ermittlung der Halterdaten).
Werden Daten an Datenverarbeiter in Drittländer übermittelt erfolgt die Verarbeitung nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO. D.h. die Verarbeitung erfolgt dann auf Grundlage besonderer Garantien, wie beispielsweise der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus. (z.B. EU-Standardvertragsklauseln).
Bei Ausfahrt innerhalb der Einfahrtskarenzzeit von 15 min erfolgt routinemäßig eine direkte Löschung des Vorganges inkl. Kfz-Kennzeichen. Bei längeren Aufenthalten werden die Vorgangsdaten zum Zweck der Parkabfertigung gespeichert und für den Bezahl- und Auslassvorgang sowie nachgelagertem Kundenservice genutzt. Bei direkter und vollständiger Bezahlung (vor Ort oder online innerhalb von 48h nach Ausfahrt) werden das Kfz-Kennzeichen sowie die dazugehörigen Lichtbilder nach 7 Tagen routinemäßig gelöscht und der Vorgang damit anonymisiert.
Bei Nichtzahlung des Parkentgeltes bis spätestens innerhalb von 48h nach Ausfahrt, sind die Daten zur Durchsetzung unserer rechtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis weiterhin erforderlich. Nach vollständigem Zahlungseingang der dann bestehenden Gesamtforderung oder anderweitiger Erledigung/Abschluss des Vorganges werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf von 3 Monaten gelöscht bzw. anonymisiert. In allen anderen Fällen prüfen wir nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, ob wir die personenbezogenen Daten noch benötigen. Personenbezogene Daten aus nicht mehr anhängigen Vorgängen werden nach Ablauf dieses Zeitraumes ebenfalls gelöscht bzw. anonymisiert.
Sofern bestimmte personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. nach § 257 HGB, § 147 AO) über die o.g. Fristen hinaus gespeichert werden müssen, werden die betroffenen Daten zur weiteren Verarbeitung eingeschränkt bzw. gesperrt.
Die Bereitstellung Ihrer Daten, wie in dieser Datenschutzinformation beschrieben, ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten, ist die Nutzung unserer Parkierungseinrichtung leider nicht möglich.
Die personenbezogenen Daten sind vor unerlaubtem Zugriff, Verwendung oder Veröffentlichung geschützt und befinden sich auf Servern in einer kontrollierten sicheren Umgebung, in der unerlaubter Zugriff und Veröffentlichung verhindert wird. Die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung erfolgt anonymisiert und verschlüsselt.
Stand: Juni 2023